
So steht’s in einem Papier an Landrat Holger Heymann. Rot-Grün-Plus beantragt, dass ein „Arbeitskreis Inklusion“ auf Kreisebene gebildet wird. Bis zum Schuljahr 2024/25 muss die Inklusion an Schulen umgesetzt sein. Jeder Schüler hat dann das Recht, die Regelschule zu besuchen, aber in Niedersachsen auch das Recht, weiterhin auf einer Förderschule zu bleiben. Die verpflichtende Umsetzung der UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderung ist in Niedersachsen im Schulgesetz festgeschrieben und im Schuljahr 2013/14 gestartet worden. Weil es bisher nicht so richtig vorangeht, will Rot-Grün- Plus die Kräfte nun bündeln. Im Landkreis Wittmund gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten; für Kitas und Grundschulen sind die Gemeinden/ Samtgemeinden zuständig; für weiterführende Schulen der Landkreis oder – im Fall des NIGE Esens – das Land direkt. Deshalb seien die Bedingungen für einen gemeinsamen Prozess komplizierter als etwa in größeren Städten wie Oldenburg. „Dennoch sollten wir anstreben, dass es mehr gemeinsames Herangehen und Empfehlungen unter Federführung des Landkreises (Sozial- oder Jugendamt) mit Unterstützung der Landesschulbehörde gibt“, heißt es im Antrag.
Planungssicherheit der Eltern erhöhen
BILDUNG Kräfte bündeln für Inklusion
WITTMUND/MH/AH – Die Mehrheitsgruppe Rot-Grün-Plus im Wittmunder Kreistag will mit einer neuen Arbeitsgruppe das Thema Inklusion an Schulen voranbringen. Diesem Arbeitskreis sollen neben Vertretern der Kreisverwaltung angehören: Schulleitungen aller Schulformen, Elternräte, Schülerräte, Jugendparlamente, Behindertenbeirat, Gewerkschaften, Präventionsrat, Mitglieder der Kreistagsfraktionen und des Schulausschusses des Kreistages. „Um alle wichtigen Kräfte schulischer Inklusion einzubinden, sollen Kitas, Grundschulleitungen, Elternbeiräte und Schulausschüsse der Gemeinden und Samtgemeinden eingeladen werden, sich an gemeinsamen Empfehlungen des Landkreises zu beteiligen. Es können Unterarbeitskreise gebildet werden, die einzelne Themen erarbeiten“, heißt es in dem Antrag, der Kreistags- Mehrheitsgruppe. Zur kontinuierlichen fachlichen Unterstützung soll die Kreisverwaltung einen Vertreter der Landesschulbehörde hinzugewinnen. Zur Moderation und wissenschaftlichen Begleitung könne sie eine der regionalen Hochschulen hinzuziehen. Nach den Vorstellungen von Rot-Grün-Plus soll sich der „Arbeitskreis Inklusion viermal im Jahr zu Arbeitssitzungen treffen. Diese sollen dem Austausch und der Koordinierung der Aktionen dienen, die für die Umsetzung der Ziele des Arbeitskreises ins Leben gerufen werden. Der Arbeitskreis entscheidet selber über die Einrichtung von Unterarbeitskreisen. „Die Empfehlungen und Standards, die der Arbeitskreis erarbeitet, werden kontinuierlich zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung, die politischen Ausschüsse und Schulen und die anderen Schulträger weitergeleitet“, heißt es in dem Antragspapier von Rot-Grün-Plus. Im jetzigen Stadium fühlten sich viele Lehrer und Eltern überfordert, alleingelassen. „Wir wollen und müssen aber jedes Kind bis zu einer gleichberechtigten Teilhabe am beruflichen Prozess mitnehmen“, heißt es. Im Landkreis gebe es zwar einige gute Ansätze wie den um Intensivkräfte verstärkten Mobilen Dienst für Kinder mit emotional-sozialen Problemen sowie die Zusammenarbeit, was Schulverweigerung angeht, durch den Präventionsrat. Insgesamt laufe aber noch „viel nebeneinander und unkoordiniert“, so Rot-Grün-Plus. Ziel müsse sein, die Planungssicherheit der Eltern zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen der Pädagogen zu verbessern, damit alle Kinder gut lernen können, das erfordert:
Abgestimmte Empfehlungen für den Inklusionsprozess und die kommunalen Unterstützungsmaßnahmen im ganzen Landkreis zu entwickeln
Einheitliche Standards inklusiver Schulen im Landkreis
Verbindlichkeit im Vorgehen und in den Absprachen schaffen Sicherheit für alle Beteiligten.