Möller zeigte sich dankbar über den großen persönlichen Einsatz, den alle Beschäftigten zeigten, um Deutschland durch die Pandemie zu helfen. „Die SPD hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass die in der Pandemie besonders belasteten Krankenhäuser 450 Mio. Euro aus Mitteln des Bundeshaushaltes erhalten, die sie als Prämien an ihre Beschäftigten auszahlen können. Die entsprechenden Regelungen sind im Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage enthalten. Unser Ziel ist es, dass Krankenhäuser durch die Folgen der Corona-Pandemie keine wirtschaftlichen Nachteile haben sollen.“
Da die aktuellen Regelungen für Ausgleichszahlungen zum 11. April auslaufen, forderte Möller den Gesundheitsminister auf die Fortschreibung der Ausgleichzahlungen sicherzustellen. Zugleich forderte sie den Minister auf weitere Maßnahmen zur Sicherung der Existenz der Kliniken auf den Weg zu bringen.
„Der im Februar 2020 eingesetzte Beirat, der die Auswirkungen der Pandemie und unserer Schutzmaßnahmen auf die finanzielle Situation der Krankenhäuser überprüfen soll, hat am 24. Februar erneut getagt und Empfehlungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser abgegeben. Diese umfassen sowohl die Verlängerung der Ausgleichszahlungen für freigehaltene Betten, einen coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021 als auch Maßnahmen zur Liquiditätssicherung. Diese müssen nun schnell umgesetzt werden, um den Kliniken Planungssicherheit für das laufende Jahr zu geben. Der Gesundheitsminister ist nun am Zug und muss entsprechende Verordnungen erlassen. Ich erwarte, dass dies zeitnah geschieht.“
Möller betonte, dass sie weiterhin im engen Kontakt mit den Kliniken in ihrem Wahlkreis stehe, um sicherzustellen, dass die zur Bekämpfung der Pandemie notwendigen Mittel zur Verfügung stünden und weitere Maßnahmen ergriffen werden könnten.
„Wir werden die Situation in den Krankenhäusern auch weiterhin sehr aufmerksam verfolgen und falls erforderlich auch schnell nachsteuern.“, versprach die Abgeordnete.