
Bundestagswahl
In allen Kommunen, in denen im ersten Wahlgang am 12. September 2021 kein Bewerber für die Hauptverwaltungsbeamten mehr als 50 Prozent erhalten haben sind Stichwahlen zwischen den beiden Bestplatzierten.
In allen Kommunen, in denen im ersten Wahlgang am 12. September 2021 kein Bewerber für die Hauptverwaltungsbeamten mehr als 50 Prozent erhalten haben sind Stichwahlen zwischen den beiden Bestplatzierten.